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Jahresüberschuss

„Der Jahresüberschuss ist der Betrag, der an die Eigentümer ausgeschüttet werden kann. Er steht am Ende der Gesamtrechnung.“

Definition "Jahresüberschuss"

Der Jahresüberschuss ist der Gewinn (nach Steuern), der sich als Saldo aller Erträge und Aufwendungen eines Unternehmens ergibt.
Ist das Jahresergebnis negativ, spricht man von einem Jahresfehlbetrag (auch: Reinverlust).

Der Jahresüberschuss bzw. Jahresfehlbetrag entspricht dem Posten Nr. 20 der Gewinn- und Verlustrechnung nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) bzw. dem Posten Nr. 19 der Gewinn- und Verlustrechnung nach dem Umsatzkostenverfahren (§ 275 Abs. 3 HGB).

Handelt es sich nicht um die GuV eines einzelnen Unternehmens, sondern um die GuV eines Konzerns, spricht man von Konzernergebnis bzw. Konzerngewinn.

Der Jahresüberschuss kann im Regelfall an die Eigentümer ausgeschüttet werden; allerdings sieht § 268 Abs. 8 HGB bei Vorliegen bestimmter bilanzieller Sachverhalte eine Ausschüttungssperre für Teile des Jahresüberschusses oder den gesamten Jahresüberschuss vor.
Bei teilweiser Ergebnisverwendung – z.B. durch Einstellung eines Teils des Jahresergebnisses in die Gewinnrücklagen – wird der Jahresüberschuss auf den Bilanzgewinn übergeleitet.

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