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Goldene Bilanzregel

„Bei der Goldenen Bilanzregel wird das Anlagevermögen ins Verhältnis zum Eigenkapital gesetzt. Die Regel verlangt, dass das Eigenkapital größer als das Anlagevermögen ist.“

Definition "Goldene Bilanzregel"

Während die Goldene Finanzierungsregel generell eine Fristenübereinstimmung zwischen der Dauer der Kapitalbindung und der Dauer der Kapitalbereitstellung fordert, verlangen die verschiedenen Formen der Goldenen Bilanzregel zusätzlich die Einhaltung bestimmter Relationen zwischen den Vermögens- und den Kapitalarten.

Die goldene Bilanzregel (Deckungsgrad 1) verlangt in ihrer strengen Form, dass das Anlagevermögen mit Eigenkapital gedeckt sein müsse und dass für das Umlaufvermögen Fremdkapital eingesetzt werden darf.
In Abhängigkeit davon, ob man die langfristige Finanzierung ausschließlich in Eigenkapital gegeben sieht oder ob man auch langfristiges Fremdkapital (z.B. ein 10-jähriges Bankdarlehen) einbezieht, unterscheidet man den Deckungsgrad 1 sowie den Deckungsgrad 2.

Da nicht nur das Anlagevermögen, sondern ggf. auch Teile des Umlaufvermögens, wie z.B. eiserne Bestände in Form von Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen oder Waren, eine langfristige Kapitalbindung aufweisen, wurde die Goldene Bilanzregel in einer weiteren Fassung formuliert, bei der die langfristigen Teile des Umlaufvermögens einbezogen werden. Nach der Goldenen Bilanzregel im weiteren Sinn ist das Anlagevermögen und der langfristig gebundene Teil des Umlaufvermögens durch das Eigenkapital und das langfristig bereitstehende Fremdkapital zu finanzieren.

In der Praxis wird die Goldene Bilanzregel I nur selten erfüllt, da in der Realität die Unternehmen großen teils fremdfinanziert sind und somit auch das Anlagevermögen nicht mit Eigenkapital finanziert ist.

(Quelle: haufe.de)

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