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Fremdkapitalquote

„Die Fremdkapitalquote setzt das Fremdkapital ins Verhältnis zum Gesamtkapital.“

Definition "Fremdkapitalquote"

Die Fremdkapitalquote (englisch: debt ratio) bezeichnet den Anteil des Fremdkapitals am Gesamtkapital, ausgedrückt in %. Das Fremdkapital umfasst in der Bilanz die Rückstellungen (§ 266 Abs. 3 B. HGB) sowie die Verbindlichkeiten (§ 266 Abs. 3 C. HGB).

Die Fremdkapitalquote lässt somit eine Aussage über die Verschuldung eines Unternehmens zu.
Mit einer hohen Fremdkapitalquote steigt das Risiko des Unternehmens, da mit steigender Verschuldung sowohl das Risiko einer Zahlungsunfähigkeit als auch einer Überschuldung zunehmen.

Eine hohe Fremdkapitalquote bedeutet für ein Unternehmen insbesondere:

  •  eine geringere Kreditwürdigkeit (Bonität) aufgrund der hohen Verschuldung;
  • ein höheres Risiko aus
  • Überschuldung, da das als Verlustpuffer dienende Eigenkapital gering ist;
  • Zahlungsunfähigkeit, da höhere Zahlungen für Zins und Tilgung zu leisten sind;
  •  eine geringere Unabhängigkeit für den Unternehmer, da er in der Finanzierung auf Fremdkapitalgeber angewiesen ist.

Eine hohe Fremdkapitalquote wirkt sich jedoch aufgrund des Leverage-Effekts positiv auf die Eigenkapitalrentabilität aus.

Eine Verringerung der Fremdkapitalquote entspricht einer Erhöhung der Eigenkapitalquote, deshalb sei auf die dortigen Erläuterungen verwiesen.

Im Rahmen einer Analyse der Fremdkapitalquote bzw. Verschuldung eines Unternehmens ist die Fristigkeit des Fremdkapitals von Bedeutung. Ein hoher Anteil kurzfristiger Verbindlichkeiten (z.B. offene Lieferantenrechnungen, Kontokorrentkredite, kurzfristig fällige Bankdarlehen) wirkt sich negativ auf die Liquiditätslage des Unternehmens aus.

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