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Eigenkapitalquote

„Die Eigenkapitalquote zeigt Ihnen an, wie viel eigenes Kapital sie im Unternehmen zum Gesamtkapital haben.“

Definition "Eigenkapitalquote"

Die Eigenkapitalquote bezeichnet den Anteil des Eigenkapitals am Gesamtkapital (Bilanzsumme), ausgedrückt in %.

Die Eigenkapitalquote ist einer der Indikatoren für das Risiko und die Bonität eines Unternehmens: eine hohe Eigenkapitalquote (im Umkehrschluss: eine geringe Verschuldung) verringert das Insolvenzrisiko aus Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit — verringert aber u.U. auch die Eigenkapitalrentabilität.

Die Eigenkapitalquote lässt sich durch verschiedene Maßnahmen wie Kapitalfreisetzung, Kapitalerhöhungen oder Gewinneinbehaltung erhöhen.

Die durchschnittliche Eigenkapitalquote in Deutschland liegt in einer Größenordnung von 20 % bis 25 %.

Dieser eher geringe Wert liegt an der hierzulande vorherrschenden traditionellen Kreditfinanzierung über Sparkassen, Raiffeisenbanken und private Geschäftsbanken, während andere Länder wie die USA einen ausgeprägteren Kapitalmarkt haben, der entsprechende Eigenkapitalfinanzierungen über die Ausgabe von Aktien an Investoren ermöglicht.

Zum anderen sind viele Unternehmen Einzelunternehmen, Offene Handelsgesellschaften oder Kommanditgesellschaften. Diese erfordern kein Mindestkapital — „im Hintergrund“ haften aber die Gesellschafter zusätzlich mit ihrem Privatvermögen, sodass das haftende (aber nicht in der Bilanz ausgewiesene) Eigenkapital höher ist.

Eine hohe Eigenkapitalquote bedeutet für ein Unternehmen insbesondere:

  • eine höhere Kreditwürdigkeit (Bonität): ein hoher Eigenkapitalanteil bedeutet im Umkehrschluss eine geringe Verschuldung
  • ein geringeres Risiko aus den Insolvenztatbeständen
    • Überschuldung, da das Eigenkapital als Verlustpuffer dient
    • Zahlungsunfähigkeit, da geringere Zahlungen für Zins und Tilgung zu leisten sind
  • eine höhere Unabhängigkeit für den Unternehmer, da er in Finanzierungsfragen weniger auf Fremdkapitalgeber (z.B. die Verlängerung von Krediten) angewiesen ist

 

Die Eigenkapitalquote kann durch Maßnahmen auf der Aktivaseite und der Passivaseite der Bilanz verbessert werden:

Aktivaseite: Kapitalfreisetzungsmaßnahmen

Passivaseite: Kapitalerhöhungen (Außenfinanzierung) oder Gewinnthesaurierung (Innenfinanzierung)

Die Eigenkapitalquote kann bei gleichbleibender Bilanzsumme dadurch erhöht werden, dass Fremdkapital durch Eigenkapital ersetzt wird oder das Unternehmen senkt die Bilanzsumme, indem es das Vermögen reduziert, z.B. durch Reduktion der Vorräte (Bestandsoptimierung, just-in-time), der Forderungsaußenstände (kürzere Kundenzahlungsziele, Mahnwesen, Factoring) oder des Anlagevermögens (z.B. durch Leasing).

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