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EBITDA

„Der EBITDA steht für den Gewinn vor Abzug von Zinsen, Steuern und von Abschreibungen, wie Sachanlagen oder immaterielle Vermögensgegenstände.“

Definition "EBITDA"

Die EBITDA-Marge stellt eine der alternativen Messgrößen – neben z.B. der Umsatzrentabilität oder der EBIT-Marge für die Rentabilität eines Unternehmens dar. Damit stellt die EBITDA-Marge eine abgewandelte Form der Umsatzrentabilität dar, die Ergebnisbeiträge aus dem Finanzergebnis, dem außerordentlichen Ergebnis und den Steuern unberücksichtigt lässt.

Die EBITDA-Marge spiegelt das Verhältnis des betrieblichen Ergebnisses vor Abschreibungen EBITDA zum Umsatz wider und ist insbesondere im internationalen Vergleich von Unternehmen bedeutsam, da unterschiedliche Rechnungslegungsvorschriften, Steuergesetze, die Finanzierungsform und die Abschreibungspolitik keinen Einfluss auf die Berechnung der Kennzahl haben.

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