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Cashflow

„Der Cashflow gibt den von einem Unternehmen erzielten Geldzufluss während eines bestimmten Zeitraums an, beispielsweise innerhalb eines Geschäftsjahres.“

Definition "Cashflow"

Der englische Begriff Cash Flow bezeichnet im Falle eines positiven Werts den Mittelzufluss (den Zufluss liquider Mittel, kurz: Geldzufluss) bzw. im Falle eines negativen Werts den Mittelabfluss während einer Abrechnungsperiode, z.B. eines Geschäftsjahrs.

Der Cashflow ist die Summe aus der laufenden Geschäftstätigkeit (darin enthalten der operative Cashflow), der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit und gibt die Veränderung des Bestands an liquiden Mitteln der Periode an.

Der Cashflow als betriebswirtschaftliche Kennzahl beantwortet damit die Frage: „Wieviel Geld (und nicht: wieviel Gewinn) wurde erwirtschaftet?“ bzw. „Wie hoch ist der Saldo aus Einzahlungen und Auszahlungen?“.

Der Cashflow zeigt damit die Finanzkraft bzw. Innenfinanzierungskraft eines Unternehmens an: je mehr Geld das Unternehmen selbst erwirtschaftet, desto weniger muss es von anderen (z.B. Bankkredite) aufnehmen.

Konzerne müssen die Entwicklung des Cash Flows in einer Kapitalflussrechnung als Teil des Konzernabschlusses darstellen (vgl. § 297 Abs. 1 HGB). CANEI digital liefert Ihnen eine solche Kapitalflussrechnung für Ihr Unternehmen unter der Rubrik „Berichte“.

Ein hoher Cashflow bedeutet eine starke Kraft zur Innenfinanzierung oder mit anderen Worten: Wer selbst viel Geld erwirtschaftet, muss weniger Kapital z.B. in Form von Bankdarlehen aufnehmen, um Investitionen zu tätigen bzw. Unternehmenswachstum zu finanzieren.

Im Rahmen der internationalen Rechnungslegung nach IFRS oder US-GAAP ist die Cashflow-Rechnung (Kapitalflussrechnung) gleichberechtigt zu Bilanz, GuV und Anhang. Sie ist wie dieser Pflichtbestandteil der jährlichen Rechnungslegung. Die deutschen handelsrechtlichen Vorschriften sehen eine entsprechende Verpflichtung nur für Konzernabschlüsse und kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaften, die keinen Konzernabschluss aufstellen müssen, vor. Die freiwillige Aufstellung einer Kapitalflussrechnung ist jedoch bereits seit einigen Jahren Rechnungslegungspraxis mittlerer und großer Kapitalgesellschaften. Genauere Angaben zu Inhalt und Aufbau der Kapitalflussrechnung sind im HGB jedoch nicht enthalten. Die Anforderungen werden stattdessen durch den Deutschen Rechnungslegungs Standard (DRS) Nr. 21 in der Fassung v. 22.9.2017 spezifiziert (§ 342 Abs. 1 S. 1 HGB). Nach DRS 21.7 wird die Anwendung des DRS 21 auch für Unternehmen empfohlen, die freiwillig eine Kapitalflussrechnung erstellen. Der Standard findet keine Anwendung auf Mutterunternehmen, die nach § 315e HGB einen Konzernabschluss nach internationalen Rechnungslegungsgrundsätzen aufstellen (DRS 21.5), in diesem Fall gilt IAS 7 „Statement of Cash Flows“.

Nach DRS 21.1 soll die Kapitalflussrechnung

  • den Einblick in die Fähigkeit des Unternehmens verbessern, künftig finanzielle Überschüsse zu erwirtschaften, seine Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen und Ausschüttungen an die Anteilseigner zu leisten (finanzwirtschaftliche Beurteilung). Sie soll
  • die Veränderung des Finanzmittelfonds zeigen,
  • indem sie die Zahlungsströme der Berichtsperiode darstellt.
  • Insbesondere soll die Kapitalflussrechnung darüber Auskunft geben, wie das Unternehmen aus der laufenden Geschäftstätigkeit Finanzmittel erwirtschaftet hat und
  • welche zahlungswirksamen Investitions- und Finanzierungsmaßnahmen vorgenommen wurden.

 

Derartige Informationen über eingehende und ausgehende Zahlungsströme können aus Bilanz und GuV nicht (oder nur zum Teil) abgeleitet werden. Die Bilanz gibt im Vorjahresvergleich Auskunft über die Entwicklung der Vermögenslage eines Unternehmens, die GuV über die Entwicklung der Ertragslage. Beide Rechenwerke erlauben nur bedingte Rückschlüsse auf die Entwicklung der Finanz- und Liquiditätslage.

Erste Überlebensbedingung eines Unternehmens ist jedoch die Wahrung des finanzwirtschaftlichen Gleichgewichts. Zahlungsunfähigkeit führt zur Insolvenz. Ausreichende Liquidität ist deshalb jederzeit sicherzustellen.

Eine an Ein- und Auszahlungen orientierte Rechnung gibt bessere Hinweise auf die Entwicklung von Finanzkraft und Zahlungsfähigkeit eines Unternehmens. Im internen Rechnungswesen ist deshalb längst die Notwendigkeit anerkannt, Ergebnis-, Investitions- und Finanzierungsplanungen in kurz- und mittelfristigen Liquiditätsplanungen übergreifend zu koordinieren. Vergleichbare Aufgaben hat die Kapitalflussrechnung für das externe Rechnungswesen. Sie kann dem Bilanzleser bereichsübergreifende Informationen bieten.

(Quelle: haufe.de)

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