Corona – was Sie jetzt tun können?

Automobilzulieferer und andere Industrien schließen ihre Werke, die Fließbänder stehen still und Waren werden nicht mehr abgenommen. In dieser Situation befinden sich auf Grund von Corona viele Unternehmen am Wirtschaftsstandort Deutschland und laufen deshalb völlig unverschuldet in Krisensituationen.

Auf die daraus resultierende große Ankündigung vom Staat und von der KfW, Soforthilfen zu liefern, folgt die Ungewissheit. Welche Unterlagen werden benötigt? An wen richte ich mich und gelten dabei die gleichen Regeln wie für eine normale Kreditantragsstrecke? Neben Anträgen auf Hilfe müssen auch die Planungen der Unternehmen nach Jahren von Wachstum überarbeitet werden, damit Banken, Warenkreditversicherer und andere Interessensvertreter bestmöglich in die Prozesse integriert werden können. Dazu gehören Maßnahmen wie Kurzarbeitergeld und die genaue Feststellung, ob diese Maßnahmen zur Sicherung der Liquidität genügen.

Problematisch ist, dass es durchaus oft vorkommt, dass neue Liquidität erst mit zwei oder drei Monaten Verzögerung zur Verfügung steht, was planerisch festgehalten werden muss, um nicht in einen Engpass zu rutschen. Auch die für kleinere Unternehmen geplante Soforthilfe von bis zu 250.000 € wird wahrscheinlich einige Zeit auf sich warten lassen. Welche Unterlagen einzureichen sind und wie schnell die Hilfe auf den Konten der betroffenen Unternehmen ankommt, wird sich erst in den nächsten Tagen und Wochen zeigen.

Unabhängig von staatlicher Hilfe oder anderen Maßnahmen gilt es in einer Zeit wie dieser in erster Linie Ruhe zu bewahren und genau zu evaluieren, welche Maßnahmen helfen. Dazu gehört realistisch zu schätzen, wie hoch der Bedarf an Liquidität in den nächsten Monaten sein wird und dann mit den wichtigsten Akteuren im unmittelbaren Umfeld des Unternehmens zu sprechen und diese über die Lage zu informieren. Zu diesen Akteuren gehören Banken, Steuerberater und auch Warenkreditversicherer. Je schneller diese Ansprache erfolgt, desto höher bleibt das gegenseitige Vertrauen, sodass die Zukunft aktiv gestaltet werden kann und die Unternehmensführung nicht in ein rein reaktives Muster verfällt.

Wenn alle Interessenvertretungen informiert wurden, dass Maßnahmen erfolgen werden, dann gilt es diese realistisch und mit einem Höchstmaß an Expertise zu planen und vorzubereiten. Kurzarbeit beispielsweise entlastet betroffene Unternehmen auf der Personalkostenseite, indem der Staat 60 % des Nettoeinkommens der Mitarbeiter und 67 % bei Familien oder bei Mitarbeitern mit Kindern übernimmt. Sozialabgaben hingegen müssen in vollem Umfang vorfinanziert werden und eine Rückerstattung vom Staat erfolgt meist erst nach vier bis sechs Wochen. All diese „Kleinigkeiten“ müssen genau geplant werden.

Um in der Coronakrise unseren Beitrag zu leisten, bieten wir unsere Software CANEI.digital die nächsten 60 Tage ab Anmeldung kostenlos an. Dazu werden wir in Webinare, Podcastst und Videoformate aufsetzen, um Unternehmer zu befähigen Worst Case Planungen durchzuführen, Kurzarbeit zu planen, mit Interessensvertretern umzugehen und vieles mehr. All diese Themen werden in den nächsten Tagen sukzessive von uns veröffentlicht.

Das Mantra dieser Aktion lautet: “Hilfe zur Selbsthilfe“, damit die zahlreichen Unternehmen, die jetzt in die Schieflage geraten durch dieses Virus, schnell handeln können und gestärkt aus dieser Situation hervorgehen können.

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